Die Bauakte – wichtig für jeden Käufer
Der Bauzustand ist nur die halbe Wahrheit
Hier erfahren Sie, wie und und wo Sie überprüfen können, ob das Gebäude der Baugenehmigung entspricht.
Sie stehen vor dem Haus und betrachten die Bausubstanz. Dies interessiert Sie vielleicht, weil Sie das Haus kaufen möchten. Der Gebäudezustand ist aber nicht alles, was Sie als Käufer oder Eigentümer interessieren sollte. Der rechtliche Zustand ist ebenso wichtig. Dabei geht es darum, ob das Gebäude, wie es so dasteht, auch vollständig genehmigt ist. Und wenn nicht, ob man dies noch nachträglich heilen kann.?Für mich als Gutachter für Immobilien muß ich für die Bewertung auf jeden Fall die vorhandenen Baugenehmigungen recherchieren. Hierzu gehe ich zum Bauamt und lasse mir die Bauakte vorlegen. Denn nur dies gibt mir Sicherheit, wirklich alle erteilten Genehmigungen zu kennen und auch zu sehen, welche Grundrisse und Anzahl an Einheiten genehmigt wurde.
Der Grundinhalt in der Bauakte
Der Bauantrag des Bauherrn ist enthalten. Anlagen zu diesem Bauantrag sind Grundrisse, Schnitte und Ansichten aber auch Flächenberechnungen für den umbauten Raum und die Wohnfläche. Jedoch Vorsicht: manchmal fehlen die Wohnflächenberechnungen auch.? Danach findet man die Einschätzung der Gemeinde und die erteilte Baugenehmigung. Hieraus können Sie sehen, in welcher Form das Haus genehmigt ist.?Nach Fertigstellung des Baus und vor dem zulässigen Bezug findet eine Schlussabnahme statt. Der Schlussabnahmeschein wird archiviert. Das Jahr der Schlussabnahme kann üblicherweise als offizielles Baujahr des Hauses im Gutachten verwendet werden. Wurde festgestellt, dass anders gebaut wurde als genehmigt oder Restarbeiten zu leisten sind, wird eine erneute Schlussabnahme durchgeführt.?Weiter sind dort auch enthalten: die statische Berechnung für das Gebäude, die Entwässerungspläne und eventuelle Ordnungsverfügungen der Stadt.?So, nun haben Sie einen Überblick über die Grundausstattung in der Bauakte erhalten.
Hat jedes Haus eine Bauakte?
Mit dem allerersten Bauantrag für ein Haus wird diese Akte bei der Gemeinde oder dem Kreis angelegt – und zwar für jedes Bauvorhaben. Diese wird unter dem laufenden Aktenzeichen und dem Jahr der Genehmigung geführt. Dies wäre beispielsweise 01/2016, also die erste Genehmigung im Jahr 2016. Auch Jahrzehnte später findet man die Akte anhand dieser Nummer.
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