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Ein Einfamilienhaus kann man über mehrere Wege bewerten

Am besten im Sachwert oder Vergleichswert. Sehen Sie sich dazu bitte beide Videos an.

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Ein besonderes Haus oder eine Villa bewerte ich im Sachwert

Bei individuellen Einfamilienhäusern ist es häufig schwierig, über Vergleiche zum Marktwert bzw. Verkehrswert zu gelangen. Man wählt daher den Umweg über die Baukosten. Die Vorgehensweise ist in der Sachwertrichtlinie (SW-RL) geregelt. Diese wurde 2012 vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtenwicklung neu überarbeitet.

Schematischer Ablauf des Sachwertverfahrens

Quelle: Bekanntmachung der Richtlinie zur Ermittlung des Sachwerts (Sachwertrichtlinie SW-RL), veröffentlicht im Bundesanzeiger. www.bundesanzeiger.de

Ein standardisiertes Haus bewerte ich einfacher über den Vergleichswert

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Wenn ein Haus relativ vergleichbar mit seinen Nachbarhäusern ist, kann man auch den einfachen Weg über den Vergleichswert gehen. Gerne werden Durchschnittszahlen in Euro pro Quadratmeter Wohnfläche veröffentlicht. Diese allgemeinen Werte gelten gewöhnlich für

  • bestimmte Baujahre (z.B. 1960 – 1969)
  • festgelegten Haustyp (z.B. freistehende Häuser, Doppelhaushälften oder Reihenhäuser
  • eine bestimmte Ausstattung (z.B. inklusive Garage/Stellplatz, nicht sanierungsbedürftiger Zustand)
  • eine gewisse Größe (Grundstücksgrößen und Wohnflächen werden in einer Spanne genannt)