Skip to main content

Brauche ich eine Baugenehmigung für Wintergarten, Gartenhaus und Gewächshaus?

Diese Gebäude darf ich ohne Baugenehmigung in meinem Garten errichten

Welche Gebäude neben meinem Haus ohne Baugenehmigung auf dem Grundstück stehen dürfen, ist in der Landesbauordnung geregelt. Die Gebäudeteile heißen dort genehmigungsfreie Bauvorhaben und sind unter § 62 BauO NRW aufgezählt. Ich konzentriere mich hier auf die Wichtigsten.

Schön zu wissen: In NRW wurde die Landesbauordnung im Juli 2018 geändert und für Bauherren günstiger gestaltet. Seitdem sind auch größere Nebengebäude erlaubt und viel mehr Gebäude können ohne Genehmigung errichtet werden.

Um zu klären, welche Gebäude ohne Baugenehmigung auf dem Grundstück stehen dürfen und auch an welcher Stelle, müssen wir drei Punkte abklären. Beginnen wir mit dem Einfachen.

YouTube

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren

Video laden

Die wichtigsten Gebäude, die ein Hausbesitzer ohne Baugenehmigung errichten darf:

Diese Aufzählung gilt nur für Gebäude im Innenbereich. Dies erkennt man, wenn es einen Bebauungsplan gibt (§ 30 BauGB) oder es sich um einen im Zusammenhang bebauten Ortsteil handelt (§34 BauGB). Vereinfacht gesagt, wenn man sich innerhalb einer Dorfbebauung und innerhalb der Stadt befindet. Dies gilt nicht, wenn man im Außenbereich ein Grundstück hat (z.B. Weide, Wald). Mehr zum Innen- und Außenbereich finden Sie in diesem Video: [Link]

Gartenhäuser, Unterstände und Gewächshäuser bis 75 m³ Bruttorauminhalt

Diese Gebäude dürfen keine Aufenthaltsräume, Ställe, Toiletten oder Heizung haben. Sie dürfen auch nicht als Verkaufsraum dienen. Damit will der Gesetzgeber verhindern, dass hinten im Garten noch eine kleine Zweitwohnung gebaut wird. Das Gartenhaus soll so ungemütlich sein, dass man dort nicht wohnen kann.

Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 4,50 m.

Das ist eine sehr sinnvolle Vereinfachung, früher musste man die Überdachungen genehmigen lassen.

Balkonverglasungen und Balkonüberdachungen bis 30 m² Grundfläche

Wintergärten bis 30 m² Bruttogrundfläche bei Ein- und Zweifamilienhäusern.

Der Wintergarten muss immer einen Mindestabstand von 3 Metern zur Grundstücksgrenze einhalten. Auch darf er kein Aufenthaltsraum sein, also nicht das Wohnzimmer erweitern. Eine Erweiterung wäre, wenn die Terrassentür und das Fenster daneben so rausgebrochen wären, dass das Wohnzimmer dadurch vergrößert wird. Der Wintergarten darf auch nicht beheizt sein und keine Isolierverglasung haben.

Sicherlich darf man auch einen beheizten Wintergarten mit Öffnung zum Wohnzimmer errichten. Der braucht dann aber eine Baugenehmigung.

Welche Einschränkungen gibt es, wenn man sein Gartenhaus oder Gewächshaus im Garten errichten will?

Gewächshäuser dürfen nicht an der Grundstücksgrenze stehen, weil sie rundum verglast sind und man dadurch einen ungehinderten Blick auf das Nachbargrundstück hat. Der Nachbar hat das Recht, dass keiner auf sein Grundstück schaut. Daher muss ein verglastes Gebäude 3 Meter Grenzabstand einhalten.

Man darf nicht unbeschränkt Gebäude auf der Grundstücksgrenze bauen.

Hier das Beispiel für NRW: An einer Grundstücksgrenze dürfen maximal 9 Meter Gebäude stehen. Wenn man nun eine Garage mit den üblichen 6 Meter Länge hat, so sind an dieser Grenze nur noch 3 Meter möglich.

Das ist noch nicht alles. Es gibt auch eine Gesamtbeschränkung entlang aller Grundstücksgrenzen. Insgesamt dürfen an allen Grundstücksgrenzen maximal 15 Meter an Nebengebäuden gebaut werden. Wenn dort schon 2 Garagen à 6 Meter stehen, dann sind das 12 Meter und mir bleiben nur 3 Meter an Nebengebäude übrig. Die maximale Bebaubarkeit an der Grundstücksgrenze ist damit ausgereizt.

Noch ein Aspekt: die Wandhöhe oder mittlere Wandhöhe (Schrägdach) darf maximal 3 Meter hoch sein.

3 Schritte mit denen ich prüfen kann, ob Nebenanlagen auf meinem Grundstück zulässig sind.

Mit Nebenanlagen sind Gartenhäuser und Gewächshäuser gemeint.

Schritt 1:

Gibt es Einschränkungen im Bebauungsplan, also Vorgaben zu Nebenanlagen. Bei uns gibt es beispielsweise Baugebiete, bei denen Gartenhäuser nur bestimmte Größen haben dürfen. Den Bebauungsplan kann man beim Bauamt der Gemeinde einsehen, manchmal sind die auch auf der Homepage aufgeführt.

In vielen Bauämtern gibt es eine Bauberatung, die einem hier weiterhilft. Man kann aber auch gerne telefonisch nach den Festsetzungen des Bebauungsplans fragen. Die Mitarbeiter sind üblicherweise sehr hilfreich.

Schritt 2:

Ist das Vorhaben genehmigungsfrei? Also was ich oben im Text aufgeführt habe. § 62 der Landesbauordnung NRW gibt hierzu Auskunft. In anderen Bundesländern ist es ähnlich, bitte dort selber nachschauen.

Schritt 3:

Wie lang ist das Gebäude, wenn es auf der Grundstücksgrenze steht. Hat das Nebengebäude 3 Meter Abstand zur Grundstücksgrenze, so kann man Schritt 3 überspringen.

Mehr dazu gibt es in meinem YouTube-Video https://youtu.be/XXUALTkPW8g

Gartenhaus, Landesbauordnung, ohne Baugenehmigung, Terrassenüberdachung, Wintergarten