Gerichte
GUTACHTEN
FÜR GERICHTE
UND
RECHTSANWÄLTE
Gerichte
GUTACHTEN
FÜR GERICHTE
UND
RECHTSANWÄLTE
Als öffentlich bestellte Sachverständige von Gerichten akzeptiert
Ob Sie zwei Ehepartner in Trennung, Privatpersonen bei einem Zivilstreit oder eine Firma bei der Änderung der Rechtsform beraten, wichtig ist die Belastbarkeit des Gutachtens. Das verschafft Ruhe – gegenüber allen Parteien und vor Gericht.
Durch ein ausführliches Gutachten und dessen Nachvollziehbarkeit mit einer Vielzahl an Marktdaten können Unklarheiten bereits frühzeitig ausgeräumt werden. Vielleicht kann so ein Prozess verkürzt werden. Daher geben wir uns sehr viel Mühe bei der Begründung der Ergebnisse. Komplexe Sachverhalte werden leicht verständlich beschrieben und mit vielen Marktdaten unterlegt. Wir beobachten die aktuelle Preisentwicklung ganz genau und haben eine große Datensammlung aufgebaut, die wir auch zitieren. So kann die Gegenseite die Wertfindung nachvollziehen und hoffentlich auch akzeptieren, selbst wenn die Vorstellungen über den Wert abweichen.
Ein Gutachten ist nur so gut wie seine Verfasser
Für Ihren Erfolg im Verfahren ist es wichtig, den richtigen Gutachter mit einer ausreichenden Qualifikation auszuwählen. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung bei der IHK und zahlreiche Qualifikationen von nationalen und internationalen Verbänden (HypZert, Royal Institution of Chartered Surveyors, BVS) sind ein Beleg für ein breites Spektrum meiner Fähigkeiten und meinen persönlichen Einsatz.
So erleichtern wir Ihnen die Arbeit
Eine reibungslose Zusammenarbeit beginnt bereits bei der zügigen Klärung, ob ein Gutachten von uns erstellt werden kann. Wir unterstützen Sie mit einer umfangreichen Bilddokumentation und von vorne herein mit einer ausreichenden Anzahl an Ausfertigungen. Gerne können Sie uns auch beim Ortstermin über die Schulter schauen und sich von unserer Gründlichkeit überzeugen.
Ich nehme auch Papierkartons
Sie können uns Ihre Stapel an Gebäudeunterlagen geben. Wir suchen das Richtige heraus und kümmern uns zuverlässig um die Besorgung der restlichen Unterlagen.
Erfüllt Ihr Gutachten die notwendigen Anforderungen? Hier überprüfen!
Vom renommierten Bewerterverband BVS e.V. (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) wurden im Januar 2018 zwei Checklisten für private Auftraggeber und Fachanwender veröffentlicht. Hier können Sie Punkt für Punkt nachprüfen, ob das Gutachten alle notwendigen Abfragen und Abhandlungen enthält.