Es existieren keine einheitlichen Vorschriften, wie ein Gutachten aussehen soll und was es enthalten muss.
Die IHK veröffentlicht zwar eine Gutachtenvorlage zur Sicherung der Qualität und zum Schutz der Auftraggeber, diese gilt aber nur für die öffentlich bestellten Sachverständigen. Freie Gutachter sind daran nicht gebunden und können auch weniger leisten.