Pfusch am Bau – Nehmen Sie sich Zeit!
Die häufigsten Schäden und was können Sie tun?
Wird im Fernsehen über katastrophale Baumängel in einer der Trash-Sendungen berichtet, oder erzählt jemand von jemandem, dem mal was passiert ist … denkt man allzu oft „Och, das passiert mir nicht!“ Genüsslich wird sich zurückgelehnt und dem künftigen Baugeschehen voll Wonne entgegengefiebert. Und im Eifer des Gefechts werden Fehler übersehen, nicht erkannt, oder einfach nicht gewusst.
Doch leider erlebe ich in meiner täglichen Praxis: Die Baumängel nehmen drastisch zu. Da ist hier der Keller feucht, dort ist das Dach defekt oder wiederum woanders die Decke schief bzw. setzt sich Schimmel an den Wänden fest. Zwei der Gründe sind schnell ausgemacht: Zeit und mangelnde Qualifizierung!
Natürlich leben wir heute in einer Gesellschaft, die hektisch von einem Thema zum Nächsten springt, der Termindruck aller Orten groß ist. Dies ist beim beauftragten Handwerker der Fall, doch ebenso beim Bauherren. Des Weiteren soll gespart werden: billige Materialien werden eingesetzt oder Schwarzarbeit akzeptiert. Die Folge sind fatale Fehler, die, und hier nehme ich den errechneten Durchschnittswert in Deutschland zu Hilfe, ca. 70.000 € ausmachen. Eine stolze Summe, die eigentlich verhindert werden kann.
Wenn man bedenkt, dass der Hausbau für die meisten Menschen das wichtigste und teuerste Projekt ihres Lebens ist, sollte jeder doch schon Sorgfalt walten lassen und prüfen, warum der eine so billig ist, während der Durchschnitt aller weiteren Angebote (bitte immer drei!!!) weit darüber liegt.
Fakt ist, immer mehr Bauherren müssen sich mit Handwerkerpfusch auseinandersetzen, denn laut einer Studie des Bauherren-Schutzbundes (BSB), der Versicherung AIA und des Institutes für Bauforschung hat sich die Zahl der Versicherungsschäden zwischen 2009 und 2013 verdoppelt. Laut dieser Studie lag die durchschnittliche Schadensumme je Schadenfall im Jahr 2003 noch bei 33.000 €, während es in 2013 bereits 67.000 € waren. Sie dürfen davon ausgehen, heute sind es noch mehr!
Zeigen sich die ersten Mängel, sollte schnell agiert werden. Oftmals kommen wir zu Objekten, wo notdürftig Reparaturen vorgenommen wurden bzw. diese verzögert werden. Denken Sie bitte dran: Ist der Handwerker erst einmal vom Hof, ist es schwierig, ihn wieder ins Boot zu bekommen!
Wie können Sie sich schützen …
Grundsätzlich empfiehlt sich der Abschluss einer entsprechenden Versicherung, die Gutachten jeglicher Art mit einschließt. Natürlich kosten wir Geld. Immerhin steckt viel Arbeit darin zu dokumentieren, beschreiben, Kosten-Nutzen-Analyse usw. Vor Gericht muss alles genauestens nachvollziehbar sein, um Ihren Schaden so gering wie möglich zu gestalten.
Ergeben sich also Mängel, dann sollte ein Gutachter hinzugezogen werden. Hilfe, den richtigen zu finden, geben hier die Industrie- und Handelskammern. Auch ich bin eine, bei der Industrie-und Handelskammer Bonn/Rhein-Sieg öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für die Bewertung von bebauten und unbebauten Grundstücken und biete Ihnen gern an, kompetente Sachverständige in Ihrer Region zu empfehlen.
Kommen wir wieder auf das eigentliche Thema zurück. Was tun im Fall des Falles?
Sollten Sie Ihre Mängel beim Handwerker angezeigt haben, dieser aber eine Beseitigung ablehnen, sollten Sie unbedingt einen Gutachter beauftragen. Dieser kann dann bei einem Termin vor Ort feststellen, um welchen Mangel es sich handelt und welche Kosten zur Beseitigung entstehen. Oftmals sind wir Gutachter schon diejenigen, die zwischen Bauherren und Handwerk vermitteln, denn wir sprechen „eine Sprache“ und können durch einvernehmliche Lösungsvorschläge oft auf Augenhöhe langwierige Gerichtsverfahren, die einfach nur teuer sind, vermeiden.
Wer bezahlt jetzt uns, die Sachverständigen? Der Handwerker, der den Pfusch verursacht, oder der Bauherr, der den Sachverständigen beauftragt hat?
Zunächst wie bereits gesagt: Ja, wir kosten Geld! Und dieses Geld zahlt zunächst der Bauherr! Allerdings dürfen Sie sich dann Ihr Geld vom Handwerker wiederholen, denn die Beauftragung eines Gutachters war ja nötig!
Rückendeckung erhalten Sie vom Bundesgerichtshof (BGH), denn das entschied in einem Urteil vom 27. Februar 2003 (VII ZR 338/01), dass dem Bauherrn ein entsprechender Anspruch zusteht, wenn sich im Verfahren herausstellt, dass die Mängelanzeige berechtigt war. Das BGH schließt in diese Entscheidung ebenso die Erstattung der Kosten an den Bauherren für Privatgutachten mit ein. Neben den Kosten für den Gutachter hat der Auftraggeber auch Anspruch auf Nachbesserung der vom Sachverständigen aufgezeigten Mängel. Im Urteil VII ZB 7/05 vom 23. Mai 2016 des BGH kann der Auftraggeber sogar die Kosten für ein außergerichtliches Privatgutachten in einem nachfolgenden Rechtsstreit verlangen, wenn das Gutachten unmittelbar prozessbezogen war.
Doch soweit so gut. Klingt ja erstmal verheißungsvoll. Was meinen Sie?
Ich an Ihrer Stelle würde es trotzdem nicht soweit kommen lassen, denn keiner bezahlt Ihnen die Nerven, die Sie dabei lassen und schlussendlich wissen wir nicht immer, ob es den Handwerker, der den Pfusch am Bau gemacht hat, tatsächlich nach Prozessende noch gibt!
Deshalb mein Rat zusammengefasst:
1. Nehmen Sie sich Zeit!
2. Überprüfen Sie die Seriosität Ihrer Angebote!
3. Vermeiden Sie Vetternwirtschaft, um billiger zu kommen!
4. Schalten Sie im Zweifel rechtzeitig einen Gutachter bzw. Sachverständigen ein!
Natürlich dürfen Sie mich gern um Rat fragen! Hier erreichen Sie mich.
Ihre Stephanie Schäfer