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Verkauf

GUTACHTEN FÜR DEN IMMOBILIENVERKAUF

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GUTACHTEN FÜR DEN IMMOBILIENVERKAUF

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Beim Verkauf alle Risiken erfasst?

Sie möchten Ihre Immobilie verkaufen und sind sich nicht sicher, ob Sie den Verkaufspreis realistisch angesetzt haben. In Ihrem eigenen Interesse wollen Sie sich gegenüber dem zukünftigen Käufer absichern und Mängel und Belastungen nicht verschweigen. 

In mehr als 25 Jahren erfolgreicher Berufstätigkeit in der Immobilienwirtschaft habe ich die Preisbildung zwischen Eigentümern und Käufern beobachtet und erforscht. Manche Details scheinen für Sie unwichtig, führen aber zu deutlich höherer Käuferbegeisterung. Mit meinem Ratschlag halte ich nicht hinter dem Berg.

Sprechen Sie nicht nur über Ihre Immobilie – belegen Sie es mit Fakten

Seit vielen Jahren bewerte ich für Verkaufszwecke. Meine Gutachten sind neutral und ausführlich begründet. Sie können einem potentiellen Käufer als Entscheidungsgrundlage vorgelegt werden und zeigen, dass Sie mit offenen Karten spielen. Oder manch anderer Verkäufer möchte sein Verkaufsgeschick testen und den Preis lieber im Hinterkopf behalten. In jedem Fall werden Stärken und Schwächen neutral und in einer verständlichen Sprache beschrieben. Sie brauchen nur noch darauf aufzubauen.

Denken Sie daran: mit einer Offenlegung der Mängel verringern Sie das unangenehme Risikogefühl einer Haftung.

Wissen Sie, welche Unterlagen Sie heute einem Käufer zur Verfügung stellen sollten?

Die Banken stellen immer höhere Anforderungen an die Kaufinteressenten, um eine Finanzierungszusage zu erteilen. Das bedeutet für Sie, alle Unterlagen mühevoll bei den Behörden zu besorgen. Wir denken für Sie mit. Sie erhalten nicht nur ein verständliches und umfangreiches Gutachten, sondern ich übergebe Ihnen auch alle Auskünfte und Bescheinigungen. So stehen Sie gut vor Ihren Käufern dar.

Erfüllt Ihr Gutachten die notwendigen Anforderungen? Hier überprüfen!

Vom renommierten Bewerterverband BVS e.V. (Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger e.V.) wurden im Januar 2018 zwei Checklisten für private Auftraggeber und Fachanwender veröffentlicht. Hier können Sie Punkt für Punkt nachprüfen, ob das Gutachten alle notwendigen Abfragen und Abhandlungen enthält.