Wie wird ein Einfamilienhaus auf einem Erbbaurecht bewertet?
Erbbaurechte für Einfamilienhäuser sind besonders bei älteren Baujahren aus den 60er und 70er Jahren zu finden. Diese Objekte werden nun nach und nach wegen des Alters ihrer Eigentümer an die nächste Generation verkauft.
Die Wertbeeinflussenden Faktoren für ein bestehendes Erbbaurecht sind:
- Restlaufzeit des Erbbaurechts
Ein Erbbaurecht wird gewöhnlich für 99 Jahre vereinbart. Die Dauer beginnt meistens mit der Eintragung im Grundbuch. - Differenz zwischen dem vertraglich vereinbarten Erbbauzins und der am Markt üblichen Verzinsung für ein Grundstück (meistens nimmt man den Liegenschaftszinssatz)
- Erhöhungsmöglichkeiten für den Erbbauzins (also wie oft, wie hoch)
- Entschädigung für Haus nach Ablauf des Erbbaurechts (meistens in Höhe des Verkehrswertes, dann ohne Werteinfluss)
- Sonstige Umstände, wie z.B. Einschränkungen der Zielgruppe oder Vorkaufsrechte oder Genehmigung des Grundstückseigentümers bei Eintragungen von Darlehen im Grundbuch.
Vorschau auf weiteren Film über Erbbaurecht
Derzeit arbeite ich an einem weiteren Film, in dem Sie sehen, welche Unterlagen Sie bei einem Erbbaurecht benötigen. Auch erläutere ich meine persönliche Meinung, ob es heutzutage bei den niedrigen Zinsen noch Sinn macht, ein neues Erbbaurecht abzuschließen. Bald hier.
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